LIEFERKETTENSORGFALTSPFLICHTENGESETZ
LkSG im Einkauf der metall-verarbeitenden Industrie
"Wer hier nicht handelt, riskiert nicht nur Sanktionen, sondern auch das Vertrauen seiner Partner und Kunden. Das LkSG definiert die Zukunft der Lieferketten in Europa. Für jeden Einkäufer in der Metallverarbeitung wird es zum entscheidenden Faktor – nicht nur für die Compliance, sondern auch für die Wettbewerbsfähigkeit und Integrität eines Unternehmens."
Christian Weber, LkSG Experte
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Wofür steht LkSG?
SINN UND ZWECK
LkSG steht für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
Europaweite Einführung in 2024 für globale Lieferketten
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LKSG, wurde 2021 in Deutschland verabschiedet und wird ab 2024 europaweit in Kraft treten. Eingeführt von der Bundesregierung, zielt es darauf ab, die Verantwortung von Unternehmen für Menschenrechte und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten zu stärken. Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern sind unmittelbar betroffen und müssen sicherstellen, dass ihre Geschäftspraktiken entlang der gesamten Lieferkette diese Standards respektieren - eine Zahl, die in den folgenden Jahren auf Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitern herabgesetzt werden könnte.
ERKLÄRVIDEO BUNDESMINISTERIUM
Wer ist betroffen?
JETZT HANDELN
Betrifft Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten
Schwellenwert wird ab 2024 auf 1.000 herabgesetzt
KMU mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden sind indirekt auch betroffen, da sich die Sorgfaltspflichten auch auf Zulieferer erstrecken
Ab der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in 2024 sind vor allem Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern direkt betroffen. Diese sind verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren und Maßnahmen zu deren Minderung umzusetzen. Es ist wichtig zu betonen, dass ab 2024 weitere Änderungen und Anpassungen des Gesetzes erwartet werden. Daher sollten alle Unternehmen, unabhängig ihrer Größe, die Entwicklungen genau im Blick behalten und sich frühzeitig darauf vorbereiten.
Transparenz herstellen
Dokumentationspflichten
Nahtlose Zusammenarbeit mit Lieferanten
HERAUSOFDERUNGEN
BEDEUTUNG FÜR DIE METALLVERARBEITENDE INDUSTRIE
In der metallverarbeitenden Industrie, die durch komplexe Lieferketten und eine hohe Abhängigkeit von internationalen Rohstoffquellen gekennzeichnet ist, bringt dieses Gesetz bedeutende Herausforderungen, aber auch Chancen mit sich. Es fordert Unternehmen nicht nur auf, auf Verstöße zu reagieren, sondern auch proaktiv Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken von vornherein zu identifizieren und zu minimieren. Für diese Branche bedeutet die Umsetzung des LKSG nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern bietet auch die Möglichkeit, sich als Vorreiter in Ethik und Nachhaltigkeit zu etablieren.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
RISIKEN UND SANKTIONEN
Bußgelder bei Verstößen, abhängig von Unternehmensgröße
Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen bis zu drei Jahre
Mögliche Reputationsverluste bei Vernachlässigung der Pflichten
Unternehmen, die das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nicht angemessen umsetzen, müssen mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen rechnen. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden, die sich nach der Größe des Unternehmens richten. Darüber hinaus besteht das Risiko, für eine Dauer von bis zu drei Jahren von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen zu werden. Nicht zu unterschätzen sind auch die möglichen Reputationsverluste, die ein Unternehmen erleiden kann, wenn bekannt wird, dass es seine Sorgfaltspflichten vernachlässigt hat. Es ist daher im Interesse jedes Unternehmens, sich frühzeitig und gründlich mit dem Gesetz auseinanderzusetzen.
LkSG-Stresstest
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Sicherheit geht vor - dies gilt auch für gesetzliche Regelungen im unternehmerischen Kontext. Bei KAGERER bieten wir deshalb einen LkSG-Stresstest an: in einer initialen Prüfung zeigen wir auf, in welchem Umfang Ihr Unternehmen betroffen. Machen Sie den ersten Schritt zur Konformität und nutzen Sie unsere unverbindliche Beratung. Damit Ihr Unternehmen auf der sicheren Seite ist.
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✓ Pflichtenkatalog des LkSG
✓ Status Quo Bewertung: Risiken und Chancen
Christian Weber, LkSG Experte
Telefon: +49 821 2419525
E-Mail: christian.weber(at)kagerer-online.de